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Titel: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von M11 am 01.04.03 um 22:37:35 Das neue Jugendschutzgesetz Strenge Alterskontrolle bei Computerspielen, schwache Regelung des Online-Bereichs - Was bringt das neue Jugendschutzgesetz? Nach nahezu zwei Jahre dauernder Vorbereitung des Entwurfs eines neuen Jugendschutzgesetzes (JuSchG) verhalfen die tragischen Ereignisse von Erfurt nun überraschend dem Gesetzesvorschlag der Bundesregierung zu einem zügigen Gang durch das Gesetzgebungsverfahren. Wann die neuen Regelungen zum Jugendschutz in Kraft treten, ist allerdings noch ungewiss. Entscheidend hierfür ist vor allem, wie schnell die Bundesländer durch die Verabschiedung eines an das Bundesgesetz angepassten Jugendschutz-Staatsvertrages nachlegen können. Dass die Neuregelungen zum Jugendschutz auf Bundes- und Landesebene tatsächlich kommen, kann jedoch als sicher gelten. Was sie mit sich bringen, soll im Folgenden näher beleuchtet werden. Zusammenführung des Jugendschutzrechts in einem Gesetz? Auch andere Normen sind weiterhin zu beachten! Das offensichtlich Neue des nunmehr verabschiedeten Jugendschutzgesetzes (JuSchG) ist zunächst die Zusammenführung zweier Bundesgesetze. Das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (sog. JÖSchG, in dem u.a . die Filmkennzeichnung und Alkohol- bzw. Tabakabgabeverbote geregelt sind) sowie das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (sog. GjSM, in dem die Voraussetzungen der Indizierung und weiterer Medienverbote geregelt sind) gehen in der Neuregelung auf. Gleichwohl findet sich damit nach wie vor nicht alles, was den Jugendschutz betrifft, ausschließlich im Jugendschutzgesetz wieder. Die Verbote von Gewaltdarstellungen und von Pornographie sind weiterhin in den §§ 131, 184 des Strafgesetzbuchs geregelt. Darüber hinaus fällt der Jugendschutz im Rundfunk auch weiterhin ausschließlich in die Gesetzgebungskompetenz der Länder und wird daher von den Regelungen des neuen (Bundes-)Jugendschutzgesetzes nicht berührt. Auch der Jugendschutz für den weiteren Bereich der Online-Medien ist vorwiegend Ländersache. Neue Rechtsbegriffe: Trägermedien und Telemedien Trägermedien Der bisher beim Jugendmedienschutz im Mittelpunkt stehende Begriff der "Schriften" erschien dem Gesetzgeber angesichts der fortentwickelten Medientechnik nicht mehr zeitgemäß. Daher führt das JuSchG nunmehr die Bezeichnung der Trägermedien ein, welcher allerdings mit dem Schriftenbegriff inhaltlich identisch sein dürfte. Nach der Legaldefinition des Gesetzesentwurfs sind Trägermedien alle "Medien mit Texten, Bildern oder Tönen auf gegenständlichen Trägern, die zur Weitergabe geeignet, zur unmittelbaren Wahrnehmung bestimmt oder in einem Vorführ- oder Spielgerät eingebaut sind". Hierzu zählen neben den klassischen Druckschriften insbesondere Schallplatten, Video- oder Audiokassetten, DVDs sowie sonstige Datenträger (Computerspielprogramme, CD-ROMs, Festplattenspeicher). Telemedien Daneben führt das JuSchG auch noch den Begriff der Telemedien ein, der den Online-Bereich mit Ausnahme des Rundfunks umfassen soll. Nach der ausdrücklichen Umschreibung des Gesetzesentwurfs sind Telemedien solche "Medien, mit Texten, Bildern oder Tönen, die durch elektronische Informations- und Kommunikationsdienste übermittelt oder zugänglich gemacht werden, soweit sie nicht Rundfunk" sind. Soll die Neufassung auch nach dem gesetzgeberischen Willen rechtliche Unklarheiten, wie etwa die bisher im Jugendschutz erforderliche Abgrenzung sog. "Mediendienste" (Länderkompetenz) von den sog. "Telediensten" (Bundeskompetenz) beseitigen, so schafft sie doch nur neue Schwierigkeiten. Insbesondere bleibt unklar, ob z. B. das Angebot des elektronischen Herunterladens von Computerspielen oder anderen üblicherweise auf Datenträgern abgespeicherten Inhalten via Internet ein Telemedium oder ein Trägermedium darstellt. |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von M11 am 01.04.03 um 22:38:39 Beibehaltung des Index-Systems Liste wird aber in vier Teile segmentiert Wie nach der bisherigen Rechtslage, kann auch zukünftig die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften BPjS (nunmehr: Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, BPjM) bestimmte Medien in eine Liste aufnehmen (indizierte Inhalte). Mit der Bekanntmachung der Listenaufnahme (sog. Indizierung) unterliegen die Medieninhalte erheblichen Vertriebsbeschränkungen. Sie dürfen Kindern und Jugendlichen nicht mehr zugänglich gemacht werden; darüber hinaus gilt ein allgemeines Versandhandels- und Werbeverbot. Bisheriger Hauptkritikpunkt an dem Index-System war dabei die Praxisuntauglichkeit für den Online-Bereich. Insbesondere waren Internetangebote auch nach der Listenaufnahme weiterhin frei abrufbar, sodass der Index insoweit zu einem Wegweiser für jugendgefährdende Inhalte pervertierte. Aus diesem Grunde teilt das neue JuSchG die Liste in mehrere Bereiche auf. Jugendgefährdende oder bestimmte strafbare Trägermedien, die nicht im Internet erhältlich sind, werden nach wie vor in einer öffentlichen Liste geführt (Listenteile A und B). Telemedien oder online abrufbare Trägermedien werden dagegen in nicht öffentliche Listen aufgenommen, sofern sie jugendgefährdend (Teil C) oder nach Ansicht der Bundesprüfstelle strafbaren Inhalts sind (Teil D). Welche Rechtsfolgen sich an eine nicht öffentliche Indizierung von Online-Angeboten knüpfen, ist bisher allerdings unklar. Die Beschränkungen des JuSchG erstrecken sich jedenfalls nur auf die öffentlich bekannt gemachten Indizierungen. Jugendschutzregelungen zu den Telemedien bleiben ausdrücklich den Bundesländern vorbehalten. Man darf gespannt sein, welche Verbote der Jugendschutzstaatsvertrag der Länder für nicht öffentlich bekannte "Index-Medien" bereithalten wird. Zweifelhaft ist bereits jetzt, wie derartige Verbote ohne Kenntnis der nicht öffentlichen Liste eingehalten werden sollen. Ausweitung der Absolutverbote für Trägermedien Kriegsverherrlichung und Nacktdarstellungen Minderjähriger stets untersagt Schon vor Inkrafttreten des neuen JuSchG ist die Verbreitung bestimmter offensichtlich schwer jugendgefährdender Medien auch ohne Indizierung verboten. In der Neuregelung werden nunmehr weitere Absolutverbote benannt, welche die gesetzlichen Vertriebsbeschränkungen automatisch (also ohne vorherige Indizierung) auslösen sollen. Neben strafbaren Inhalten wie Gewaltdarstellung, Volksverhetzung und Pornographie sollen auch kriegsverherrlichende Inhalte generell nicht verbreitet werden dürfen. Bislang mussten solche Inhalte zunächst von der Bundesprüfstelle in die Liste aufgenommen werden. Als Reaktion auf in der Praxis häufige Umgehungen des Kinderpornographieverbots sind künftig auch Medien absolut verboten, die Minderjährige in unnatürlicher geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen. Darüber hinaus werden menschenwürdeverletzende Darstellungen von sterbenden oder leidenden Menschen in einem besonderen Verbotstatbestand erfasst. |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von M11 am 01.04.03 um 22:39:17 Die genannten Absolutverbote sollen aber nur für die sog. Trägermedien gelten. Die Regelung des Bereichs der Telemedien bleibt insoweit allein den Bundesländern vorbehalten. Zu erwarten ist, dass der entsprechende Jugendschutz-Staatsvertrag der Länder allerdings identische oder im Wesentlichen inhaltsgleiche Unzulässigkeits-Vorschriften für Telemedien enthalten wird. Verbindliche Alterskennzeichnung - Jetzt auch für Computerspiele Beschränkt sich nach dem derzeit noch geltenden Recht die gesetzlich verbindliche Vergabe von zulässigen Altersstufen auf Kino- und Videofilme, unterliegen nach dem neuen JuSchG nunmehr auch Computerspielprogramme der Alterskennzeichnung. Die vorgesehenen Altersstufen sind mit den bisherigen der Kinofreigabe identisch. Bildträger können freigegeben werden mit den Kennzeichen "freigegeben ohne Altersbeschränkung", "freigegeben ab sechs Jahren", "freigegeben ab zwölf Jahren" oder "freigegeben ab sechzehn Jahren". Programme, die für Minderjährige nicht geeignet erscheinen, erhalten die Kennzeichnung "Keine Jugendfreigabe". Eine Abgabe dieser Medien an Kinder und Jugendliche, die das gekennzeichnete Alter nicht haben, kann zukünftig mit Bußgeld von bis zu € 50.000 geahndet werden. Film- oder Spielprogramme, die überhaupt nicht gekennzeichnet worden sind, dürfen Kindern und Jugendlichen ebenfalls nicht zugänglich gemacht werden und unterliegen zudem einem umfassenden Vertriebsverbot. Die Kriterien, nach welchen die Alterskennzeichnung erfolgt, entsprechen im Wesentlichen den bestehenden Grundsätzen. Allerdings wurde der insoweit maßgebliche Jugendgefährdungs-Begriff vom Wortlaut her neu gefasst. Während es nach der alten Regelung des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) auf die Eignung ankommen sollte, "das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen", wird nunmehr die potentielle Beeinträchtigung der "Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit" maßgeblich sein. Mit dieser terminologischen Neufassung geht aber nach der Begründung des Regierungsentwurfs keine Veränderung der bisherigen Beurteilungspraxis einher. |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von M11 am 01.04.03 um 22:43:12 Die neuen Regeln: Was "ab 18" ist, muss nicht indiziert sein Ab dem 1. April ist es nun soweit: Alle neuen Datenträger mit Spielen und Filmen - inklusive CDs mit Spielen für Handys und PDAs - werden verbindlich mit Altersangaben gekennzeichnet. Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) oder die "oberste Landesbehörde" bestimmt nun verbindlich über den Grad der Gefährdung der deutschen Jugend durch diese Spiele. Die Listen indizierter Software dürfen nicht mehr veröffentlicht werden. Die neuen Einstufungen für Spiele: - Freigegeben ohne Altersbeschränkung - Freigegeben ab 6/12/16 Jahren - Keine Jugendfreigabe Außerdem gibt es noch die Kategorien "nicht gekennzeichnet" und "indiziert". Freigegeben ab 12 und ab 16 Jahren Bei den Spielen bis zur Freigabe "ab 16 Jahren" geht es (fast) so weiter wie bisher: Jugendliche müssen jetzt allerdings an der Kasse ihren Ausweis vorzeigen. Beim Einkauf in einem Online-Shop klappt das natürlich so nicht - Amazon wird's freuen. Die "verbotenen" Kategorien Indizierte Spiele bleiben weiterhin indiziert - und zwar mit allen Konsequenzen inklusive Verkaufsverbot in Onlineshops und vollständiges Werbeverbot. Die Spiele dürfen weiterhin nur "unter der Ladentheke" verkauft werden. Auch Freunde von Importspielen trifft es jetzt hart: Importe gelten als "nicht gekennzeichnet". Man muss also mindestens 18 Jahre alt sein, um Importiertes einkaufen zu können - auch wenn das Spiel in den USA "ab 6 Jahren" in die Läden kommt. Da diese Art von Spielen nicht geprüft worden ist, besteht hier auch die Möglichkeit, dass die Importe indiziert werden können. Spiele, die "keine Jugendfreigabe" erhalten haben, werden ebenfalls nur an Spieler über 18 Jahren verkauft - sie gelten aber nicht als indiziert. Sie dürfen in Geschäften ausliegen, nicht aber von Online-Shops oder Kiosken verkauft werden. Ein Werbeverbot gilt allerdings nicht, außerdem kann ein so geprüftes Spiel auch nachträglich nicht mehr indiziert werden. Sowohl für Spiele, die "nicht gekennzeichnet" sind als auch für solche, die "keine Jugencfreigabe" erhalten haben, gilt: Sie dürfen im Regal ausliegen; der Verkauf "unter der Ladentheke" ist also nicht notwendig. LAN-Parties und Spiele-Automaten Spiele-Automaten in Kaufhäusern, Spielhallen und Jugendzentren sind ebenfalls ins Visier der Jugendschützer geraten. Bisher nahm man es mit der Altersangabe für die Spiele scheinbar nicht so ernst. Das sieht jetzt anders aus: Wenn nicht kontrolliert wird, ob der Spieler das entsprechende Alter erreicht hat, dürfen nur Spiele "ab 6 Jahren" angeboten werden. In Sachen LAN-Parties sieht es so aus: Werden auf einer LAN-Party Spiele ab 16 Jahren gespielt, dürfen die Teilnehmer auch nicht jünger als 16 Jahre alt sein. Ausweise müssen kontrolliert werden. Wer die neuen Gesetze ignoriert, dem drohen saftige Geldstrafen. Fazit: Selbst Spieler, die schon lange das 18. Lebensjahr überschritten haben, werden in Zukunft am eigenen Leibe erfahren, dass der Jugendschutz auch die Spielfreude der Erwachsenen einschränken wird. Das fängt beim Einkauf im Online-Shop an und wird sicher nicht bei der LAN-Party am Wochenende aufhören. Die "Initiative gegen die Indizierung von Computerspielen" will am EU-Gerichtshof gegen die deutschen Gesetzteshüter vorgehen. |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von M11 am 01.04.03 um 22:46:43 Ich habe das hier gepostet, weil ich denke, dass es uns alle betrifft. Und nach der kurzen Abschaltung von ks.net denke ich, dass es durchaus wichtig ist, darüber zu diskutieren... Meine Meinung? In Deutschland wird jetzt sogar am Denken gespart... Die Werbung ist genial und trifft den Kern der Angelegenheit... Verdummung wird weiterhing gutgeheißen und gefördert, aber Computerspiele werden gnadenlos indiziert und sogar zensiert... Quellen und Links: http://www.lehrer-online.de/dyn/9.asp?url=298882.htm http://www.lehrer-online.de/dyn/bin/298882-299038-1-jugendschutzgesetz.pdf http://www.chip.de/artikel/c_artikel_10246734.html http://www.bpjs-klage.de/ |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von Laphroaig am 01.04.03 um 22:47:33 on 04/01/03 um 22:38:39, M11 wrote:
Tod dem Quelle-Katalog. |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von Della2910 am 01.04.03 um 23:44:10 ahhhhhh, informationsüberschuss *ggg* ;D ;D |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von Zkorpio am 02.04.03 um 15:19:48 Quote:
das sie am denken sparen das ist mri schon seit mehreren jahren bewusst vorallem wenn man die politik anschaut da gehts ja nur noch drum wer am besten ablesen kann ... und wenn die meinen die können hier sämtliche spiele indezieren gut sollen die es machen damit beweisen die menschen in der politik das man nicht so blöd auf die welt kommen kann sondern erst unterricht nehmen muss... jedenfalls werden sich die ügendlichen und zu grössten teil die über 18 jährigen die spiele nciht mehr importieren etc. sie werden es sich einfach runterladen... oder sie fahren mit den eltern ins ausland und fertig also das neue jügendschutzgesetzt ist ja garnet mal so schlecht nur im Bereich Computer spiele und medien hat es jetzt schon mehr als total versagt ... tztztzt..... |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von M11 am 03.04.03 um 00:55:27 Quote:
Irgendjemand muss mir doch erzählen, was da drin steht und es soll ja TATSÄCHLICH Leute geben, die das Internet nicht nutzen, um Runterzuladen oder zu Zocken, sondern um Informationen zu suchen ^^ ;D |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von E-DANCER am 03.04.03 um 13:13:41 das glaubst du doch selber nicht!!!!!!! ;D |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von M11 am 04.04.03 um 20:05:28 Ich tu dir' also leid... Pass bloß auf, dass ich dir nicht ein 14.4 baud modem verpasse... hmm... es gab mal so eon onlinespiel, wo man unter anderem ein 14.4er modem verschenken konnte, um den gegner schlecht zu machen.. .wie hieß das????? ich will das wieder zocken |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von Der Edu am 05.04.03 um 12:28:07 Das Dümmste Gesetz das ich überhaupt kenne !!!! |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von E-DANCER am 05.04.03 um 13:16:46 als ob das gesetz was ändern wird!!! edu ist und bleibt ein selbstmordattentäter! zkorpio wird weiterhin frauen auflauern! m11 wird dabei sein und es filmen *ggg*" und ich????..mal sehen was die anderen schreiben! ;D ;D |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von M11 am 05.04.03 um 15:13:55 Klar wird das Gesetz was ändern... Dieses Gesetz zieht neue Gesetze mit sich. Habt ihr noch nicht von der neuen Computer-Technologie erfahren? Damit wird dafür gesorgt, dass nur die Hardware, die man auch besitzen darf, einbaubar sein. Und dadurch darf man dann nur noch original-CDs verwenden. Runtrgeladene Raubkopien? Klappen nicht, werden automatisch gelöscht und mails gehen an die zuständigen behörden. Was man dagegen tun kann? nichts, es ist in der hardware! Ich hab davon nur vin mehreren Quellen gehört, kann also keine beweise bzw quellenangaben liefern. kann die jemand nachreichen? Die BPjS - oder jetzt BPjM - hat C&C Generals ja auch aus irgendwelchen abstrusen Gründen indiziert. und die gesetze werden sich nicht lockern, solange man alles schön auf computerspiele schieben kann... man braucht ja nichtmal beweise dafür. es reicht aus, wenn man bei dem amokläufer ne raubkopie von Counterstrike findet und schon sind das internet und die ballerspiele wieder schuld. es gibt sogar schon indizierte pen&paper-rollenspiele, ich wollte es erst auch nicht glauben... es wird nicht nur so weitergehen, es wird sogar schlimmer werden... |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von E-DANCER am 05.04.03 um 15:20:50 tja da kann ich nur sagen das ich froh bin im schönen österreich zu wohnen das mit der hardware...kannst du das genauer erklären! also bei welchen geräten ect(dvd player ,....) |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von Zkorpio am 05.04.03 um 15:22:00 das sind doch alles idioten die meisten von denen sind eh veraltete renter die nichts besseres zu tun haben als neidisch zu sein und irgendwelche hirnverbrannte scheisse zu labern um die jügendlichen noch dümmer zu machen als sie schon sidn .... hooo... revolution !!! da ich sowieso ein ganz süßer, knackiger mensch bin und noch keine 120 wie manch anderer politiker glaube ich ich sollte politiker werden um denen die standpunkte jügendlicher nae zu bringen ;) ;D ;D oder noch einfach ich ziehe in ein anders land z.b. Schweiz ;) |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von M11 am 05.04.03 um 15:35:08 bei welchen geräten? beim motherboard und prozessor fängt es an... passend dazu gibt es auch die korrekten betriebssysteme. das neue windows wird z.B. erkennen können, wenn man schreibt "microsoft ist scheiße" und könnte es theoretisch löschen. aber das wäre dann zensur und ich würde microsoft verklagen, wenn mein windows das machen würde *g* daher glaube ich, dass die nicht alles nutzen, was sie können. und in anderen ländern wird es das selbe sein, denn die hardware und die betriebssysteme werden dort auch kursieren... und wenn man dann ein indiziertes oder verbotenes spiel installiert oder eine raubkopie, dann funktioniert die nunmal nicht. aber in anderen ländern wird zumindest nicht so extrem indiziert *g* |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von E-DANCER am 05.04.03 um 16:39:36 ich sags mal so.......wieviel wurde schon von plattenfirmen ect geld investiert um raubkopien zu verhindern! und was ist passiert........irgendwelche programmierer ect haben die codes umgangen und das wars!! das mit der hardware stimmt sicher nicht...das würde nämlcih auch gegen das gesetzt sein!! |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von M11 am 05.04.03 um 19:28:09 das ist aber unumgänglich, weils hardware ist... warum sollte das gegen das gesetz sein? es wird nur dafür gesorgt, dass "man sich keine sorgen machen muss, ob man jetzt eine legale oder illegale kopie hat, weil die illegale nicht laufen wird" |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von Der Edu am 05.04.03 um 20:26:01 Da hat Zkorpio RECHT Nieder mit denn Dummen Politiker Wählt:E.D.U. |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von E-DANCER am 05.04.03 um 22:08:36 natürlcih lässts es sich umgehen.......in dem man 1 : 1 kopien macht....da bemerkt das gerät nichtmal, dass es ne fälschung ist! |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von DrVollKornBrot am 05.04.03 um 23:21:20 Jugendschutzgesetz??? Es wird wohl weiterhin ein Jugendschutzvorschlag sein... ;D "ab 18"...pah... |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von E-DANCER am 06.04.03 um 11:31:05 ja eh...es ist ein vorschlag für das alter! das heißt soviel wie es ist freiwillig! wie auch immer.....spiele kaufe ich mir so oder so nicht! |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von E.D.U. am 14.04.03 um 09:57:24 trotzdem ist das ein Dummes Gestetz. Denn ich will im Spiel auch blut sehen. Muss ich jetzt extra ins Ausland fahren um Games zu kaufen oder wie, die unsenziert sind? |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von E-DANCER am 14.04.03 um 10:00:21 naja....es kommt eben aufs spiel an! ein ego shooter ohne blut und gewalt ist einfach nicht gut! (man nehme deus ex......man kann jeden erschießen, ein hammer spiel)! ein rollenspiel hingegen braucht kein blut! |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von Alter_Drache am 15.04.03 um 09:44:30 Quote:
Äääääh - bittewas? Selten so gelacht, mir is da keins bekannt, glaub ich. Welche denn? Obwohl... irgendwo hab ich mal von probs bzgl KULT gehört. Das vielleicht? |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von Alter_Drache am 15.04.03 um 09:51:44 Quote:
arrrrrrrrr! Und wir sind alle Kommie-Verräter, die die weise Güte des Systems nicht zu schätzen wissen! Bürger, dienen sie dem Computer? zu Hüüüülfe! Die Zustände werden immer schlimmer. |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von E-DANCER am 15.04.03 um 12:04:10 das wird dauern bis es soweit ist! |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von Möfrider am 15.04.03 um 21:41:29 Solange cd-laufwerke gebrannte cd´s noch lesen können ist doch allet jut. Die games werden vom internet heruntergeropft 1:1 mit cloncd und dem passenden Rohmodus-unterstützenden-cd-brenner gebrannt. Ich weiss, nicht jeder hat dsl, ich selbst auch nicht, aber die guten kumpels aus Städten(isch bin dörfler) machen dat schon für einen. Ich kenne sogar so einen computer-junkie in meiner klasse, der fährt extra nach thailand und besorgt sich da topspiele für 2euro(kein witz). und wenn ich mir mal wirklich mal ein spiel kaufen wil(was ich noch nie gemacht hab) das erst ab 18 ist schick ich da mein bruder hin und fertisch. ich habe kein problem mit dem gesetz. noch nicht auf jedem fall. Denn ich hoffe , das wie schon gesagt dann nicht noch mehr gesetzte nachgezogen werden. Da wo ich wohne sagt ehe jeder, alles über 50 kann nur mekern weilse nix anneres zu tun ham. Die werden sich denken, wenn sie schon mal dabei sind können sie ja auch noch weitere Gesetzte hinterherpfeffern. Ich habe in deutschland noch nie gehört, das so ein gesetz irgendwie erlassen wurde. wollen die nicht, dat wir so wie die amis enden oder watt?? |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von :oj am 16.04.03 um 01:13:07 Das eigentlich Schlimme an der neuen Gesetzesfassung ist, dass es den Verkauf von Importen und auch alten Spielen (jo, guckt mal auf alte Gameboy- oder Mastersystemspiele drauf, da gibts kein USK-Siegel) extrem erschwert - und damit nat. auch den Erwerb - was ist das für ein Gesetz, dass z.B. vorschreibt, für den Kauf von Pacman muss man volljährig sein?! Übrigens hatte ich mich nun auch gleich am letzten Wochenende befleißig und hab die Artikeldatenbank von kultshop.net entsprechend geändert... hey, damit hab ich einen der fortschrittlichsten Shops in ganz D, das bietet nicht mal LAmazon ::) |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von E-DANCER am 16.04.03 um 10:17:24 das gesetz ist einfach nur lächerlich! glauben die idis, dass sie jem damit schützen oder was? |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von Alter_Drache am 16.04.03 um 12:38:36 Ich denke mal, es geht um Kontrolle. Sie wollen halt möglichst komplett nen Riegel vor "jugendgefährdendes" setzen (zum sinn von sowas sag ich jetzt mal nix...). Da sowas via Import und auch gebraucht ja auch besorgt werden kann, verhi´ndern sie das dann. Womit eben auch an sich harmloses Zeug blockiert wird. Aber das ist ja nicht deren Problem, das man andere m spielen von bspw. Pac-Man hindert *hüstel* |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von E.D.U. am 16.04.03 um 15:16:59 oj, wieder win Punkt an uns. Das beweist doch nur wie Dumm dieses Gesetz ist. |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von :oj am 16.04.03 um 17:42:01 Oder noch ein wenig weiter vereinfacht (ha, möglich, dass der Wind auch nur daher weht): Deutsche Distributoren haben nun die endgültige Kontrolle darüber, was sich in des Deutschen Zockerherz einschleimen darf - vorbei ists mit dem letzten Hauch von Konkurrenz... ob ich mir jemals ein USK-Siegel für meinen Gameschrott leisten kann?! :P PS: Ich weiß nicht was ein USK-Zertifikat kostet und ob es überhaupt was kostet, allein dass ich denen jedes Spiel zur Kontrolle vorlegen muss, macht dieses Vorgehen praktisch unmöglich für mich. |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von E.D.U. am 16.04.03 um 23:52:30 Werden die Games teurer dadurch? |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von :oj am 17.04.03 um 14:24:54 Wohl eher nicht, es wird vielmehr dazu kommen, dass sie nicht mehr angeboten werden, da sie eh nur auf der Halde vergammeln würden - oder es die betreffenden Spiele werden ewige Lieferzeiten haben, da man sie nur abrufen wird, wenn es auch wirklich einen Käufer dafür gibt. Mit Kultshop werde ich das aber mit Sicherheit nicht tun, denn ich hasse es, Waren anzubieten, die ich selbst gar nicht habe. |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von Romplayer am 21.04.03 um 14:02:29 Ich finde das Gesetz gut. Okay, für uns jugendliche ist es natürlich scheiße. Aber objektiv gesehen ist das doch ganz sinnvoll. Aber wie oj schon sagt, einige Paragraphen sind bescheuert. Die alten Spiele z.B. müssen neu geprüft werden. Man hätte doch wenigstens sagen können, Spiele die älter als 10 Jahre sind, sind automatisch - was weiß ich - ab 12. |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von Spike am 21.04.03 um 15:05:32 Das Gesetz bringt meiner Meinung nach überhaupt nichts Wer ein Spiel haben will der bekommt es auch egal auf welchem Weg |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von Romplayer am 21.04.03 um 18:02:21 Das kann man so nicht sagen. Natürlich, wer weiß, wie es geht, kann das. Aber es gibt einige Leute, die so etwas nicht wissen. Viele von meinen Freunden wissen nicht, dass man z.B. Spiele durch File-Sharing bekommen kann. Es ist genau wie mit den Roms. DIejenigen, die wissen, was Roms sind, haben keine Probleme, Konsolenspiele zu bekommen. Aber viele anderen haben keine Ahnung und kaufen sich die Spiele halt. |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von Spike am 21.04.03 um 18:33:46 Meine Konsolen Spiele kauf ich mir immer Original (die Neuen) Aber PC Spiele bekomm ich immer von nem Kumpel Ist dann zwar meißtens die US Version aber da ich die Sprache einigermaßen beherrsche und die Games 2 Monate vor dem Deutschland Release bekomme macht mir das nichts aus Genauso läufts mit Filmen Ami Version ziehen mit Deutscher Tonspur und fertig |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von Zkorpio am 22.04.03 um 13:29:41 jenau das einzige was sie mit dem gesetz schaffen ist das die Leute die sich die Spiele noch auf legalem wege beschaffen ahben, d.h. gekauft haben, die werden s jetzt nicht mehr können oder nur so ne endlos schwule "deutsche" version wo man nichtmal weiss worum es geht weil alles "gewaltverherlichende" rausgeschnitten wird etc. Somit hat die File-Sharing-"Industrie" wieder einpaar User mehr. Das einzige was das Gesetz den Deutschen bringt ist, das sie die Wirtschaft noch weiter zerstören, das niemand mehr die Spiele kauft und das sowieso jetzt jeder die "englische Version" bekommt egal wie alt! |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von Spike am 22.04.03 um 13:34:54 Bei uns hält sich die Raubkopiererei noch in Grenzen Wenn man da an die östlichen Länder denkt was da los ist hat unsere Wirtschaft noch glück Aber ich seh es auch garnihct ein mir ein PC Spiel Original zu kaufen 40€ ist mir zu teuer Eine Ausnahme sind MMORPGs da gehts nicht anders |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von Animaniac am 22.04.03 um 21:26:39 40 euro sind echt zuviel.........das mit dem raubkopien ist glaub ich hier doch größer als im westen(dort wirts halt nur auf offenen straße angeboten)hier hingegen wird es unter freunden verteilt! |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von M11 am 22.04.03 um 23:12:59 Naja... 40€ sind nicht wirklich teuer... Und so viel kosten die Spiele schon seit langem. Vor 12 Jahren kostete Monkey Island 1 noch 90 DM, jetzt kriegt man die Trilogie für 5€ nachgeworfen... und so sieht es nunmal mit allen spielen aus... Starcraft? 5€... und ich hab' 80 DM bezahlt... Ich kaufe mir aber auch Original- MusikCDs. Sind einfach besser... Naja... früher bekam man für sien geld ja auch wenigstens noch einen großen KARTON mit echten gedruckten anleitungen für sein geld... jetzt kriegt man plastikschrott und ne pdf-anleitung... naja... wers mag. ich spiel' halt nix mehr *g* |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von Spike am 23.04.03 um 02:13:42 Damals hat man noch Qualitativ Gute und Inovative Spiele für sein Geld bekommen(Monkey Island) Heute gibt es keine Inovationen oder ähnliches mehr auch kein Spiel dass ein Genre revolutioniert oder sogar ein neues begründet Vieleicht gibt es ein paar gute Spiele unter dem ganzen anderen Mist aber woher soll man wissen was Gut und was Schlecht ist? Sicher gibt es Zeitschriften wie Gamestar usw nach denen man sich richten kann aber jeder hat seine eigenen Vorstellungen von einem Guten Spiel und auch wenn man für seine 40€ein Gutes Spiel bekommt kann es sein dass man es relativ schnell durch hat und keine Motivation hat es nochmal durchzuspielen Und deshalb gebe ich keine 40€ oder mehr für ein Spiel aus |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von Animaniac am 23.04.03 um 14:29:44 sorry m11 aber jemand der sich nur echte cds kauft ist (meinermeinung nach) dumm! warum sollte ich jemanden mein geld in die tasche werfen?? |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von Zkorpio am 23.04.03 um 16:26:51 hmm... lass ma nachdeken.... Vielleicht das der auch weiterhin Musik macht?!?! Stell dir mal vor jeder würde sich Spiele runterladen, oder keiner geht mehr ins Kino, sondert ladet sich alles runter was er finden kann, was glaubste dann was für große Lust die Filme-, Musik-, Spiele-Industrie verspürt weiterhin zu arbeiten. Die Investieren Millionen und bekommen nix wieder rein?! |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von Spike am 23.04.03 um 17:45:52 Das ist ihr Problem Wenn die schon soviel Geld haben sollen sie sich besser schützen und sich nicht beschweren |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von Animaniac am 23.04.03 um 18:09:35 kann ich spike nur zustimmen...die haben schon genug abgesahnt mit überhöhten preisen ect. oder glaubst du etwa das es zufall ist, das jede maxi cd gleich viel gekostet hat? |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von Romplayer am 23.04.03 um 22:33:11 on 04/23/03 um 17:45:52, Spike wrote:
Wetten, dass dann wieder ein neuer Thread hier aufgemacht werden würde, was für Assis die sind, immer neuere und schwierigere CD-Schutze zu machen? Ich kann mich noch deutlich an die Diskussion erinnern, als man CDs plötzlich nicht mehr am PC abspielen konnte. |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von Alter_Drache am 23.04.03 um 23:18:50 JEDER Kopierschutz wird irgendwann geknackt. Raubkopiererei ist an sich ein Verbrechen - Und mit verlaub, Eure einstellung ist irgendwo ekelerregend. Wenn keiner Musik Kauft, wird irgendwann nichts nbeues erscheinen - warum sollte jemand sonst musik machen, wenn es kein Geld einbringt? Mit Software und Filmen siehts genauso aus. Ich gebe Geld für Musik, Filme, Software etc. aus - also bin ich Dumm? Danke, eine Entschuldigung wäre angebracht. .......................................................................... "Wem die Wohnung ausgeräumt wird, ist selber schuld, wenn er keine Alarmanlage hat" "Wer sich genau DIE Jacke kauft, die ich mir nachher mittels Klappmesser von ihm abzieh, is selber schuld. Das ding is meins!" "Und die Frauen sind doch selber schuld, wenn se vergewaltigt werden, was sehn se denn so geil aus und gehen ohne Leibwächter nachts auffe Strasse?" "Wenn die Eltern nicht auf ihre Kids aufpassen, brauchen se sich nich wundern, dass die dummen kleinen Opfer von Kinderfickern werden" Fällt was auf? Und komm mir bloss keiner von Euch Assi-Kiddies daher, dass das "was ganz was anderes wäre" - das grundprinzip hinbter obigen und Euren Aussagen ist das Selbe. Alter Drache, Beistzer von ca. 400 Tonträgern, 22 SNES-Modulen, 17 GB-Modulen, 34 Original C64-Spielen und einer grösseren Menge an PC-Spielen. Hinzu kommen noch etliche Videokassetten und DVDs. Und ich bereue nichts davon gekauft zu haben. Achja, Jede Menge Bücher besitze ich auch noch. Ebenso Rollenspielmaterial im 4 stelligen Euro-Bereich. Ein herzliches "f**k off!" an alle, die der Meinung sind, das wäre dumm. EDIT: Achja, bevor mir jemand kommt, ich ziehe mir ja auch Roms: Stimmt, tue ich - allerdings auch nur, weil es unmöglich ist, die entsprechende Software (heutzutage noch (direkt, also nicht gebraucht) käuflich zu erwerben. |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von Spike am 24.04.03 um 00:01:38 Hey verdammt!!! Ich hab nie behauptet dass hier jemand dumm ist!!! Ich bin auch stolzer Besitzer vieler Konsolen, Handheld usw 2xGameboy,1xGBC mit 15 Spielen, 2x Lupe, 2x Licht und Link Kabel Ich hatte einen NES mit 20 Spielen,4 Pads und Multi Pad Adapter den wir verkauft haben um uns damals einen SNES zuzulegen für den ich mehr als 30 Spiele und 8 Pads hatte Dann habe ich 2 N64 Konsolen mit 15 Spielen und 4 Pads Und einen GCN mit 10 Spielen und 3 Pads Jede Menge CDs, DVDs und Videos Ich könnte noch viel mehr aufzählen Das einzige was ich mir nicht auf legalem Weg beschaffe sind PC Spiele und MP3s Und PC Spiele auch nicht alles sondern nur Strategie und Rollenspiele Und die meißten Roms die ich mir ziehe habe ich auch Oiginal besessen Und auch wenn man sich demnächst GCN Spiele brennen lassen kann werde ich es nicht machen |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von :oj am 24.04.03 um 11:51:24 1. Nette Diskussion (wenn auch im falschen Thread). 2. Spike, Du warst nicht angesprochen - wenngleich Dein "sollen sie sich besser schützen und sich nicht beschweren" sicher Anlass für Drachens klärende Worte waren ;) 3. Alter_Drachen, Du musst Politiker oder Streetworker sein - selten so überzeugendes gehört :) 4. Ich zieh mir auch hin und wieder Kopien alter PC-Spiele (Quake, Starcraft waren die letzten) und kauf mir anschließend das Original. Mit anderen Worten: Es gibt sicher viele Fälle, wo sich die Räuberei ebenfalls vermeiden ließe, wenn man "richtige" Vollversionen zum Test vorab bekommen könnte. |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von Spike am 24.04.03 um 12:03:14 1.Gibts schon so ein Thema in einem Thread? 2.Na und ;D ;D ;D 3.Da stimme ich dir zu 4.Das wär auch ne Möglichkeit, aber wenn man sich Spiele in der Viedeothek ausleiht und dann durchspielt kann man es sich gleich original kaufen weil die kosten pro Tag nicht gerade niedrig sind |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von Alter_Drache am 24.04.03 um 12:30:49 1. Shit happens ;) 2. nuja ;) das "dumm" war auf Animaniacs bezogen, die netten aussagen auf Spike. 3. Weder noch - Lediglich jemand, der hin und wieder sein Maul aufmacht, wenn ihm was net passt, zudem als Admin einer recht komplizierten Community einiges gewohnt ;) (und nebenbei wohl doch im falschen Studiengang - ich sollte wechseln ;) ). Zumal das langsam danach schreit, endlich mal nen Foren-Ranking unter meinem Namen zu kriegen ::) 4. Das mit der Videothek hatte ich früher ('93) recht oft gemacht, als ich noch recht mittelloser Schüler war. Da ging halt dann schonmal n komplettes WE inkl. der Nächte drauf, um irgendwelche RPGs für möglichst wenig Geld durchzuspielen. Hach, was waren das für Zeiten.. (und Junge, was bin ich alt geworden ;) ) Aber irgendwie macht sich so ne feste Sammlung schöner in der Wohnung. |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von Animaniac am 24.04.03 um 12:58:12 die betohnung in meinem beitrag war auf "nur echte cds kauft" kannst du mir mal bitte erklären warum du dir jede cd kaufst?(das glaub ich dir nämlich nicht, dass du keine mp3s am pc hast) ---- deine beispiele sind mehr als unangebracht. oder stellst du etwa vergewaltigen, ausrauben ect auf die gleiche stufe wie downloaden? |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von Alter_Drache am 24.04.03 um 13:22:30 Ich habe tatsächlich MP3s auf meinem Rechner - und es werden täglich mehr - da ich seit einigen wochen meine Plattensammlung Stück für Stück auf meinen Rechner bringe - ist einfach komfortabler, zu klicken, als ständig den CD-Player zu bedienen. Daneben noch einige Lieder, die man sonst nicht mehr herkriegt (oder nur gebraucht zu extremen Sammlerpreisen... so 100€ für ne 7"-Vinyl), sprich: B-Seiten, Live-Kram von Bootlegs, zum freien Download angebotene Songs (grossteils Demos von Bands, die soetwas mangels Plattenvertrag machen). Hin und wieder kommen noch Testweise Soundfiles auf meine Platte, um mal vorab wo reinzuhören und zu entscheiden, ob sich ein Kauf lohnt. Meine Weste ist also weiss wie sauberes Kokain. Warum ich für Musik bezahle? a) Weil die Bands, die ich meiner sauer verdienten Kohle für wurdig befinde, dies auch verdient haben. b) Weil von nix nix kommt - kauft keiner mehr was, wird auch nichts produziert. Was glaubst du denn, warum jetzt wieder solch Finanzieller Aufwand betrieben wird, um ständig nach dem neuesten Kopierschutz zu forschen? Nur damit den Crackern nicht langweilig wird etwa? c) Ist es auch eine Frage sozialer Intelligenz - wer etwas leistet, soll etwas kriegen. Alles andere ist Diebstahl (und zugegeben, auch mir passen die Preise nicht ganz - in USA zB siehts wesentlich billiger aus) d) Läutf es nunmal so - wenn man etwas haben will, für das man nichts leistet, bezahlt man es. Will oder kann man es nicht bezahlen, soll man es verdammt nnochmal auch nicht klauen. Das ist dann persönliches Pech, etwas nicht zu haben, das man ngerne hätte. e) Meine Plattensammlung macht sich im Regal verdammt nett - ich bin nunmal Sammler. Und bspw. ein schön aufgemachtes Digipack mit Picture-CD und nem schnieken Booklet hat echt was. Was meine Beispiele betrifft: Sie sind sehr wohl angebracht - es geht um die Motivation "Ist nicht mein Problem, wenn die sich nicht gegen schützen, dass ich ihnen Schade". Eine Vergewaltigung mag tatsächlich ein wesentlich härteres Verbrechen sein als eine gebrannte CD. An der Motivation, die dahintersteckt, ändert dies nicht das geringste - die Schuld wird in beiden Fällen dem Opfer zugeschoben. Und das DARF es einfach nicht sein. Und noch was: Die Softwarefirmen, die Musikkonzerne und auch (und vor allem) die Programmierer und Musiker leisten und schaffen etwas. DU hingegen leistest nicht das geringste... Welches Recht hast du für diesen Diebstahl (den eine Kopie nuneinmal darstellt) also? (Die schon viel zu oft gehörten Argumente "Das is übertrieben teuer" bzw. "Die ham doch genug Kohle" will ich jetzt mal nicht gelten lassen - sie sind vom rechtlichen wie vom moralischen Standpunkt aus Schwachsinn). |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von Zkorpio am 24.04.03 um 13:22:43 vom Prinzip her ist es doch das gleiche oder??? Quote:
^^ >:( >:( Das ist doch total hirnrissig so ne Antwort! Quote:
Das hier sind gleiche Antworten. Und wer Rechtschaffende Menschen als dumm bezeichnet, ist sich selbst wohl niht im klaren wie klein sein eigener Horizont wohl ist!!! Seit ihr eig. nur zu dumm um einzusehen, dass durch Raubkopien etc. die Industrie kaputt gemacht wird??? Und das diese "dummen", welche ihre CDs kaufen die Leute sind die diese Download geschichten eig. erst richtig möglich machen!!! >:( >:( >:( |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von Romplayer am 24.04.03 um 15:00:12 on 04/24/03 um 12:58:12, Animaniac wrote:
Es gibt genug Leute, die keine MP3s haben! Ich kenne mehr leute, die sich CDs kaufen als welche, die sie sich ausm Netz ziehen. |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von DrVollKornBrot am 24.04.03 um 16:01:54 Quote:
Mach ich auch, ich hatte WarCraftIII als Kopie, mir hats gefallen,und habs gekauft, weil ichs auch übers Netz spielen wollte. Überhaupt geh ich nur mit Originalen ins Netz. Auch bei StarCraft wars so. Aber eine TEST-Vollversion find ich irgendwie sinnlos... (Vielleicht eine zeitlich begrenzte, das wär mal gut!) |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von Animaniac am 24.04.03 um 16:52:05 also ich bin mir ziemlich sicher, dass mein horizont nicht klein ist zkoirpio! aber bitte wenn du meinst! |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von :oj am 24.04.03 um 17:04:04 Mit Horizont hat das erstmal rein gar nix zu tun, sondern eher Moral, Ethik und einem gewissen Schuldbewusstsein - übrigens ist der letzte Punkt dafür Verantwortlich, dass die entsprechenden Gesetze nach und nach verschärft werden (sollen), damit Kopieren eben nicht mehr als Kavaliersdelikt angesehen wird. Wie auch immer, der nächste Beitrag mit Zielrichtung Gürtellinie fliegt raus. |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von Animaniac am 24.04.03 um 17:15:00 es ist ja ncihts dagegen zu sagen sich einge cds zu kaufen(mach ich ja teilweise auch)..das wurde von vielen missverstanden. ich hab nämlich die gemeint, die sich nur cds kaufen! ps: cds in mp3 umzuwandeln ist nach neuem gesetzt auch illegeal! |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von Alter_Drache am 24.04.03 um 17:36:38 Quote:
Na und? Das soll "dumm" sein? Ist das nicht eines jeden eigene Sache? Und warum ist es dumm? Es gibt Auch leute, die sich in der Kneipe besaufen, obwohl das Bier im Supermarkt viel billiger ist ;) Ich warte immer noch auf die Entschuldigung. Quote:
Hmmm - wäre mir neu. Nach meinem wissen ist es neuerdings lediglich explizit illegal, kopierschutz zu knacken, auch zum Eigengebrauch. Aber seis drum - wenn dem wirklich so wäre, würde ich dieses Gesetz wohl dennoch brechen (und bei Erwischt werden (was ich für unwahrscheinlich halte) ohne Murren die Konsequenzen tragen). Warum? Ich sehe keine wirkliche moralische Grundlage dafür, eher das Gegenteil... |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von Animaniac am 24.04.03 um 19:46:53 und was glaubst du macht ein ripper? |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von Alter_Drache am 25.04.03 um 00:00:18 ebenso könnte man den nverkauf von CD-Rohlingen verbieten... oder von PCs... however - du lenkst vom Thema ab... |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von :oj am 25.04.03 um 01:12:53 Dabei fällt mir wieder mal spontan ein: Zahlt man nicht sowieso schon auf jeden Rohling, jedes sonstige Leermedium, jeden Recorder und jeden Rechner einen Teil Gebühren, der zumindest an die GEMA geht (die Lizenzgebühreneintreibzentrale der Musiker, Autoren und Verlage)? Oder war das nur eine Fiktion? |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von Alter_Drache am 25.04.03 um 09:16:30 hmmm... ich hab da auch mal von gehört - war vor 2-3 Jahren, aber damals hat man nur von der Überlegung geredet. Das das wirklich durchgesetzt würde, davon weiss ich nichts. |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von M11 am 28.04.03 um 22:16:10 So, nochmal zum Thema Hardware: TCPA nennt sich das Projekt und hier gibt's objektive Informationen: www.againsttcpa.com und zum thema kopierschutz: ich hab' eine Original-CD gehabt, die mein CD-Player nicht abspielen konnte, weil Kopierschutz drauf war... So'n Scheiß kann auch nur die Kommerz-Industrie verzapfen... |
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Titel: Re: Das neue Jugend"schutz"-Gesetz... Beitrag von Zkorpio am 29.04.03 um 13:54:07 What the f**k!!! die russen bzw. Östliche Staaten sollten schnell an Macht gewinnen dann machen wir schnell mal nen §. Weltkrieg oder nen 2ten Kalten Krieg und die Amis sind beschäftigt die Russen und Chinessen auszuspionieren und können den TCPA scheiss sein lassen!!! Jetzt mal im Ernst kann man denn ncihts gegen diese Megagscheisse machen??? Wird man jetzt denn überall überwacht??? Ich könnt kotzen... ich brauche umbedingt 10 H-Bomben damit man die Amis wechpusten kann!!! |
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