Leute, ich habe heute eine zugleich phantastische aber auch denkwürdige Entdeckung gemacht:
In der Spielothek meiner Ex steht ein Automat namens "The Ultimate Game Engine"... das Teil scheint brandneu zu sein und hat ca. 200 Spiele von 1978 bis ca. 1998 drauf - alles Klassiker, so wie wir sie auch hatten / haben. Was mir dabei spanisch vorkommt (bezeugen kann ich es nicht), aufgrund der Spielebezeichnungen und der Tatsache, dass sich auch Bootlegs drauf finden, möchte ich felsenfest behaupten, da steckt ein MAME dahinter!!
Weiß irgendjemand was darüber? Und wenn ein MAME dahintersteckt, was sagt wohl die Spieleindustrie dazu, dass sowas öffentlich verkauft wird (während man uns kleine Sites anpisst) - denn offenbar wird ja damit wirklich Geld verdient... das man die Lizenzen von all den Herstellern gekauft haben soll, halte ich auch für unwahrscheinlich, sind schließlich Firmen aller Coleur dabei.
Ähm, die Spielothek gehört ihr nicht, sie arbeitet dort Aber ich hab sie schon gebeten zu schauen, ob beim Anschalten eine Art Betriebssystem hochfährt... das dürfte schonmal etwas Licht ins Dunkel bringen.
Frontend ist was völlig eigenes (und ist auch schnieke). Allerdings werden die Screenshots z.B. zu jedem Spiel verzerrt dargestellt. Außerdem darf das Geld erst eingeworfen werden, wenn Spiel ausgewählt und geladen ist. Weiterhin haben alle Spiele nicht die grafische Brillanz wie die Originale (hab ich sofort bei meinem Liebling Outzone entdeckt). Und der wichtigste Punkt überhaupt, die Spiele heißen nicht etwa z.B. Street Fighter Alpha 3 sondern nach MAME-Manier Street Fighter Alpha 3 (US 980629) <- und deswegen bin ich überhaupt erst drauf gekommen, dass es ein MAME-Projekt sein KÖNNTE.
« Zuletzt bearbeitet: 03.05.03 um 04:12:48 von :oj »
Hört sich echt seltsam an. Besonders bei Firmen wie Capcom die für jede Bananenrepublik ne eigne Version rausbringen, kann ichs mir nicht vorstellen das man hierzulande US-Versionen der Games zocken darf. Mußt mal bei Spielen wie DoDonpachi schauen(falls es des gibt). Da läßt sich das Copyrightgeschwafel(Outside Japan..infrigement etc.) auch nicht mit nem Frontend ausknipsen. Das mit dem Münzeinwurf spricht halt auch dafür, daß da ein Emu rumwerkelt.
Wie schaut denn das Cabinet aus?
Und wenns echt so sein sollte, daß Mame ohne irgendwelche Lizenzen dahintersteckt, dann kannst aber wohl davon ausgehen, daß man so Sites wie ks.net noch mehr Streß machen wird. Die Roms fallen schließlich nicht von Himmel.
An sich ist so ein Aparat ja ne coole Sache. Da könnte man dann ja Stnuden davor verbringen und für jeden ist was dabei. Aber gerade wenn das öffentlich bekannt ist, lässt ein Polizeibeschluss nicht lange auf sich warten...
Geile Idee, dieses Gerät und es wäre echt toll zu wissen, wass die Gesetzgeber dazu sagen. Die wären ganz sicher dagegen, denke ich.
Wenn sie allerdings solche Geräte zulassen, dann stellt sich doch die Frage, warum man sich keine ROMs runterladen darf. Da widersprechen sie sich dann wirklich.
Gibt es dazu irgendwelche handfesten Informationen? Gibt es vielleicht sogar ne Webseite des herstellers, wo wir uns selbst davon überzeugen können?
PS: Zitat:
was sol das beudeuten?? hast duw as gegen spanier?
Das ist ein gutes Beispiel für Spam in ernsten Diskussionen...
Wenn sie allerdings solche Geräte zulassen, dann stellt sich doch die Frage, warum man sich keine ROMs runterladen darf. Da widersprechen sie sich dann wirklch.
Weil die Zulassung nicht von irgendeinem gesetzgeberischen Pfusch, sondern einzig und allein von der Erlaubnis des Inhaber der Urheberrechte abhängig ist. Wenn die Lizenzen verteilen sollten, damit man solche Automaten aufstellen darf, dann verdienen sie Geld daran, und haben damit wie oben schon gesagt noch mehr Grund so Seiten wie ks.net auf den Sack zu gehen.
In dem Zusammenhang würd mich doch auch mal der nette Spruch auf der Startseite interessieren:
Zitat:
Alle auf kultspiele.net downloadbaren Spiele-ROMs unterliegen dem Urheberrecht. Ihr dürft ein Spiel nur herunterladen, wenn Ihr das Original besitzt und das ROM als Backup benötigt. Andernfalls macht Ihr Euch strafbar. So sieht es der Gesetzgeber
Der steht ja nun auf so ziemlich jeder seriösen Romseite. Aber was isn der Sinn davon? Wohl doch nur der, damit man sich nicht den Vorwurf anhören lassen muß andere zu etwas angestiftet zu haben, oder? Oder soll man sich etwas durch den Download von Roms die man nicht besitzt strafbar machen können, nicht aber durch das anbieten solcher unter den gleichen Umständen? Das ist jetzt nicht arschig gemeint, würd mich aber schon mal interessieren.
« Zuletzt bearbeitet: 05.05.03 um 00:40:49 von Laphroaig »
Geile Idee, dieses Gerät und es wäre echt toll zu wissen, wass die Gesetzgeber dazu sagen
Nach § 106 UrhG ist strafbar u. a. die widerrechtliche Vervielfältigung und Verbreitung von Werken, wozu gemäß § 2 I Nr. 1 UrhG auch Datenverarbeitungsprogramme zählen, sofern ihre Herstellung einen gewissen Aufwand erfordert. Die im Handel angebotene Software dürfte diese Voraussetzung regelmäßig erfüllen und damit strafrechtlich geschützt sein. Ein Vervielfältigen liegt bereits bei Herstellung nur einer Kopie vor, jedenfalls sobald diese nicht vom lizensierten Nutzer als bloße Sicherungskopie gefertigt wird.......Unter Verbreitung ist nach Legaldefinition des § 17 UrhG das Inverkehrbringen bzw. dessen Vorbereitung zu verstehen, also jede Weitergabe, die das Werk mindestens vorübergehend aus dem Herrschaftsbereich des Täters herausgelangen läßt. Darunter fallen insbesondere Veräußerung, Tausch, Verschenkung oder auch Verleihung eines Programms. Allerdings gilt dies gemäß § 17 II UrhG nicht für das Original.....Jeder Besitzwechsel von Kopien ist beim Abgebenden als täterschaftliches, beim Abnehmer als mittäterschaftliches Verbreiten, zumindest aber als Anstiftung oder Beihilfe dazu strafbar....Die Tat ist nach § 109 UrhG nur verfolgbar, wenn entweder durch den Urheberrechtsinhaber bzw. einen von ihm dazu Bevollmächtigten Strafantrag gestellt wird oder aber ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Da es sich bei § 106 UrhG gemäß § 374 I Nr. 8 StPO um ein Privatklagedelikt handelt, ist selbst bei vorliegendem Strafantrag gemäß § 376 StPO darüberhinaus ein (einfaches) öffentliches Interesse notwendig, um die staatliche Strafverfolgung zu legitimieren.
Das wär was ganz anderes. Ich weiß nicht genau, wie das Gesetz aussieht, aber wenn es so ist, wie Laph das umschrieben hat, dann wäre es nicht einmal erlaubt, Kopien zu erstellen, sofern man diese über den Zweck der reinen Sicherungskopie hinaus verwendet.
Bei dem Revolver liegt keine Vervielfältigung vor, also kannst du den hinschmeißen wo du willst!!
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"Water summons wind, Wind makes fire dance" -Nu, 12000 B.C.
@Butterfish: Das ist ja seit Jahrzehnten auch so festgelegt. Kopien von urheberrechtlich geschützten Programmen dürfen nur durch die Erlaubnis des Urhebers zu anderen Zwecken, als die der Sicherheitskopie, angelegt werden.
Soll das heißen, man darf es nicht zum freien Tausch anbieten?
Genau so ises.
Zitat:
? Also schon wenn man die möglichkeit gibt, es runterzuladen, macht man ich strafbar?
Die bloße Möglichkeit irgendwas Unrechtes zu tun, kann keine Strafbarkeit begründen. Und ums "Herunterladen" gehts auch nicht. Das kann kein strafbegründendes Merkmal sein, weil ich - dumm gesagt - meinen Downloadmanager auch so einstellen könnte, daß er den Download sofort in den Papierkorp haut und jener auf automatisches Löschen eingestellt sein kann. Damit wär das Rom ja zu keiner Zeit vervielfältigt. Strafrechtliche Konsequenzen gibts nur, wenn man das heruntergeladene Rom in seinem Besitz hält ohne Eigentümer des Original zu sein. Ist zwar dämliche Haarspalterei, aber so läuft das nunmal und bedeutet das sich bspw. die Strafbarkeit von ks.net und des Users der sich von hier Roms besorgt nach den selben Kriterien richtet; dem unrechtmäßigen Besitz halt. Beim einzelnen User wird halt nur die Strafverfolgungsvoraussetzungen des öffentlichen Interesses nicht vorliegen. Bei ks.net dagegen wohl schon, weil ks.net durch die Downloadmöglichkeit Dritte konkludent zur Verletzung von Urheberrechten anstiftet. Deswegen ist auch dieser Rechtshinweis hier strafrechtlich irrelevant und mag vielleicht nur dazu gut sein ks.net vor rgendwelchen zivilrechtlichen Regreßansprüche von Usern zu schützen, die wegen hier heruntergeladenen Roms Schadensersatz leisten müssen. Das ändert aber an der Strafbarkeit nix. Wenn Du nen geladenen Revolver auf einen Kinderspielplatz schmeißt, einen Hinweis aufstellst das der nur zum anschauen nicht aber zum killen da ist und jemand erschossen wird, bis Du auch wegen fahrlässiger Tötung bzw Totschlags in mittelbarer Täterschaft dran.
« Zuletzt bearbeitet: 06.05.03 um 19:25:45 von Laphroaig »