Washington (Reuters) - Ein US-Bundesgericht hat einen Antrag der Musik- und Filmindustrie zur Schließung von zwei Internet-Tauschbörsen zurückgewiesen. Die Tauschbörsen Grokster und Morpheus hätten keine Kontrolle über den Inhalt des über ihre Systeme getauschten Materials, befand Richter Stephen Wilson am Freitag in Los Angeles. Zwar sei bekannt, dass Benutzer damit auch illegal urheberrechtlich geschützte Filme und Musikstücke tauschten. Jedoch sei unumstritten
dass die Börsen zu legitimen Zwecken genutzt würden und damit ähnlich wie Videorecorder nicht wegen des Missbrauchs verboten werden dürften. Die Entscheidung gilt als erster schwerer Rückschlag für die Industrien in ihrem Kampf gegen Internet-Tauschbörsen.
« Zuletzt bearbeitet: 26.04.03 um 16:11:19 von bgbgbgb »
Wow, wär hätte noch gedacht, daß man zur Abwechslung mal ein paar liberale Töne aus den USA zu hören kriegt. Allerdings hat m.M. nach die Filmindustrie recht, wenn sie sagt, daß der Vergleich von analoger Videotechnik zu digitaler p2p-Software völlig daneben ist. Aber was solls, grad wurscht.
aber rechtlich gesehen haben die p2p netzwerke recht...sie sind nicht verantwortlich für das was alles angeboten wird!
Das Argument gibt nicht viel her. Ne Kneipe macht man Dir auch dicht wenn sich die Leute darin mit Drogen die Birne zuballern und der Schuppen dafür bekannt ist. Problem bzw. kein Problem ist halt das der Besitz von .mpg, .avi etc ja nicht verboten ist und man Kopien von gekauften CD's ja auch weitergeben darf. Aber irgendnen Scheiß werden sich die Lobbyaffen schon einfallen lassen. Am ehesten wohl durch nen Deal mit Microsoft und irgendnem Zertifikatdreck....
gespeichert
Edu Street Fighter Extra super mega Saiya-jin Voodoopuppe